Polizei NewCity - INPOL System
Aktenzeichen: 2026/0850-KB
Aktenzeichen:
2026/0850-KB
Tatvorwurf:
Verdacht auf Mord gem. § 211 StGB, versuchte gefährliche Körperverletzung gem. § 224 StGB, Strafvereitelung gem. § 258 StGB
Deliktart:
Mord
DeliktschlĂĽssel (BKA):
111000
StGB-Paragraph:
§ 211 StGB, § 224 StGB, § 258 StGB
Tatort:
Waldgebiet zwischen Neubrunn und A1 Abfahrt Neubrunn, angrenzend Saros Autohaus
Tatzeit:
08.08.2026
Erfasst am:
08.08.2026 10:55
Ermittler / Dienststelle:
PHK Wegner / MK NewCity
Staatsanwaltschaft / Az.:
StA Neubrunn, Az. NB-2026/0850-KB
Sachbearbeitende Dienststelle:
MK NewCity
Verdächtiger/Beschuldigter:
Kein Verdächtiger zugeordnet
Sachverhalt:
Im Waldgebiet zwischen Neubrunn und der Autobahnanfahrt A1 Abfahrt Neubrunn, angrenzend an das Gelände des Saros Autohauses, wurde durch einen Zeugenhinweis ein Tatort aufgefunden. Nach bisherigen Erkenntnissen fuhr ein bislang unbekannter Täter mit einem dunklen Kastenwagen in das Waldgebiet und versuchte dort eine Leiche zu vergraben. Die Spurensicherung dokumentierte folgende Befunde: Marker 1 — Leiche, verpackt, am Abhang liegend; die Leiche rutschte während des Ablageversuchs den Abhang herunter. Marker 2 — Schaufel als mutmaßliches Tatwerkzeug, in frisch aufgewühlter Erde sichergestellt; zwei separate Erdhaufen im unmittelbaren Umfeld deuten auf einen begonnenen Grabungsversuch hin. Marker 3 — Steine sowie Schubkarre im Bereich des Abhangs sichergestellt. Marker 4 — Fußabdrücke des mutmaßlichen Täters im weichen Untergrund, Laufrichtung vom Fahrzeug zur Ablagestelle dokumentiert. Marker 5 — Weitreichende Blut- und Schleifspuren auf dem Boden, Verlauf vom Abhang zur ursprünglichen Ablagestelle rekonstruiert. Ein Zeuge beobachtete den Vorfall vom angrenzenden Parkplatz aus. Der Täter bemerkte den Zeugen und eröffnete das Feuer auf diesen mit einer unbekannten Schusswaffe. Der Zeuge blieb unverletzt. Sämtliche Patronenhülsen wurden vom Täter eingesammelt — keine ballistischen Spuren gesichert. Der Zeuge erstattete im Anschluss Anzeige. Identität der Leiche unbekannt — Obduktion angeordnet. Täter unbekannt, flüchtig mit dunklem Kastenwagen.
Verdächtiger: Kein Verdächtiger zugeordnet
đź“· Beweisfotos:






