Aktenzeichen: NB-2016-0428
Aktenzeichen:
NB-2016-0428
Tatvorwurf:
Diebstahl (§ 242 StGB)
Deliktart:
Diebstahl
Verdächtiger/Beschuldigter:
DE-INPOL-0000000058
Sachverhalt:
Am 02.09.2016 gegen 21:55 Uhr wurde in der Tankstelle ein Ladendiebstahl durch einen zunächst unbekannten männlichen Tatverdächtigen begangen. Der Beschuldigte entnahm während eines kurzen Aufenthalts im Verkaufsraum mehrere Waren (u. a. Tabakwaren, Energy-Drink, Süßwaren sowie alkoholische Getränke) und verließ die Örtlichkeit ohne Bezahlung.
Die Tat wurde erst nachträglich durch Kassenprüfung festgestellt und mittels Videoüberwachung vollständig dokumentiert. Im Rahmen der Ermittlungen konnte der Tatverdächtige eindeutig identifiziert werden.
Der Beschuldigte gab eine versehentliche Nichtbezahlung an; diese Einlassung wurde aufgrund der Beweislage verworfen. Das Gericht wertete den Sachverhalt als vorsätzlichen Diebstahl gemäß § 242 StGB. Der Angeklagte wurde rechtskräftig schuldig gesprochen und das Verfahren anschließend abgeschlossen.